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Das Lerncenter gibt es in allen 12 Prüfungssprachen, für Deutsch ist eine Audiounterstützung integriert.

Prüfung mit Automatik ab 1.4.2021

Prüfung mit Automatik ab 1.4.2021

Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe durchlaufen, dann wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen und die Fahrerlaubnis gilt ausschließlich für das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (Automatikfahrzeuge).


Seit 1. April 2021
darf man mit der neuen Schlüsselzahl 197 trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Die bisherige Beschränkung auf Automatik mit Schlüsselzahl 78 kann wegfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn in der Fahrschule

  • mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und

  • danach bei einem 15-minütigen Fahrtest die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.

Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Dies kann auch nachträglich geschehen.

Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 führt eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197). (Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie)

Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.

Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf Schaltfahrzeugen kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

 

Umtausch der alten Führerscheine

Umtausch der alten Führerscheine

Wer noch seinen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss ihn demnächst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Weil noch eine große Anzahl der Altführerscheine im Umlauf ist, wird der Umtausch gestaffelt abgewickelt. Die ersten Fristen laufen Ende 2021 ab.

Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis einschließlich 1958 sind verpflichtet bis zum Stichtag 19. Januar 2022 ihren alten "Lappen" umzutauschen. Danach bleibt zwar die Fahrerlaubnis bestehen, doch der Führerschein verliert seine Gültigkeit. Über die weitere Staffelung der Termine und über den Umtausch der unbefristeten EU-Kartenführerscheine informiert das Landratsamt Eichstätt.

Zur Vermeidung eines Antragstaus und langen Wartezeiten gegen Ende der Frist wird geraten, schon möglichst frühzeitig den Umtausch zu beantragen. Zur Antragstellung wird ein biometrisches Passbild, der Personalausweis und der alte Führerschein benötigt.

Mehrheit für Tempolimit auf Autobahnen

Mehrheit für Tempolimit auf Autobahnen

Eine aktuelle Forsa-Umfrage hat ergeben, dass sich inzwischen 57 Prozent der Bundesbürger für ein Tempolimit von 130hm/h auf Autobahnen aussprechen. So wandten sich zum Beispiel Deutsche Umwelthilfe, ökologischer Verkehrsclub VCD, Greenpeace, Changing Cities und Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland VOD in dieser Angelegenheit an den  Petitionsausschuss, und auch die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hatte erfolgreich eine Online-Petition gestartet. Der Rückenwind aus der Bevölkerung für die Einführung eines Tempolimits ist so stark wie selten zuvor. Dies geht auch aus den Ergebnissen der EU-Wahl und den anhaltenden Proteste der Fridays for Future Bewegung hervor.

Der dringende Handlungsbedarf der Bundesregierung wird vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Klimaschutzes gefordert. Die Interessenverbände führen eine lange Liste an Argumenten an, die für die geforderte Maßnahme sprechen. Hier einige Beispiele: 

• Laut Umweltbundesamt können dadurch jährlich mindestens zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden, durch eine Maßnahme, die sofort umsetzbar und darüber hinaus auch  kostengünstig ist.

• Einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) von 2017 zufolge waren 2015 immerhin 70 Prozent der Autobahnen ohne Tempolimit befahrbar, nur 30 Prozent unterlagen Beschränkungen. 

• Zudem sorgt ein Tempolimit für einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss, so dass weniger Staus entstehen.

• Nicht zuletzt wird die Verkehrssicherheit erhöht; es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der Unfälle halbiert und die der Verkehrstoten zurückgeht. (Quelle: Land Brandenburg)

• Ein Tempolimit mindert außerdem das Lärmaufkommen und den Reifenabrieb. (Quelle: Fraunhofer UMSICHT)

• Ein Tempolimit sorgt für entspannteres Fahren. Das kommt vor allem auch denjenigen Menschen entgegen, die von dem Verkehr, der im Rückspiegel auf sie zurast, gestresst sind. Egal, wie man gegenüber einer Reglementierung der Geschwindigkeit auf Autobahnen eingestellt sein mag: Interessant dürfte für Gegner und Befürworter sein, dass laut einer Studie des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), lediglich etwa 30 Prozent der Autofahrer schneller als 130km/h und nur 10 Prozent schneller als 150km/h unterwegs waren. Von einer drohenden generellen Bevormundung der motorisierten Verkehrsteilnehmer kann daher keine Rede sein. 

Quellen: EKD Erfurt; Pressemitteilung der VOD 2019

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